Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 04.08.2009

 

§ 1 Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Vertragsschluss

(1)    Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) gelten für alle Aufträge bzw. Verträge zwischen Pictorama, Hochbild- und Panoramafotografie, Virtuelle Rundgänge, Seminarweg 4, 23795 Bad Segeberg (nachfolgend Auftragnehmer bzw. AN genannt) und unseren Kunden (nachfolgend Auftraggeber bzw. AG genannt).  Sie gelten als vereinbart ab Vertragsschluss.

(2)    Ein Vertrag kommt durch schriftlichen Auftrag oder Auftrag per Email des AG auf der Grundlage eines schriftlichen Angebotes des AN zustande. Bei Auftragserteilung ohne vorheriges Angebot kommt ein Vertrag dann zustande, wenn der AN den Auftrag schriftlich oder per Email bestätigt und der AG dies schriftlich oder per Email annimmt.

(3)    Abweichende Geschäftsbedingungen des AG erkennt der AN nicht an, es sei denn, er hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

 

§ 2 Angebote, Preise

(1)    Allgemeine Preisangaben und Angebote des AN in Prospekten, Anzeigen, Internet u.ä. sind freibleibend und unverbindlich.

(2)    Der AN hält sich an die in seinem Auftragsangebot bzw. –bestätigung gegenüber dem AG  genannten Preise 30 Tage ab deren Datum gebunden, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart wird.

(3)    Die Preise verstehen sich für die Lieferung ab Geschäftssitz Bad Segeberg nebst sonstiger in Auftragsangebot bzw. –bestätigung näher bezeichneter Kosten zzgl. Umsatzsteuer (USt.). Fahrtkosten werden ab dem 31. Entfernungskilometer zzgl. USt. berechnet. Werden ein fix vereinbarter Aufnahmetermin durch den AG vor Ort abgesagt, trägt dieser die Fahrtkosten ab dem 1. Entfernungskilometer sowie die Stundensätze des Aufnahmeteams zzgl. USt. 

 

§ 3 Auftragsausführung, Rechte und Pflichten

(1)    Der AN ist berechtigt, die Aufträge ganz oder teilweise durch Dritte ausführen zu lassen.  

(2)    Der AG hat genaue Angaben zur Adresse und Lage des aufzunehmenden Objektes zu machen. Fehlfahrten aufgrund fehlerhafter Angaben gehen zu seinen Lasten und auf seine Kosten.

(3)    Hat der AG für die Durchführung des Auftrags weitere Angaben zu machen, insbesondere Daten zu liefern, trägt er die  Verantwortung für deren Vollständigkeit und Richtigkeit. Den AN trifft insoweit keine Prüfungspflicht.

 

§ 4 Liefer- und Leistungszeit, Verzug, Gefahrenübergang

(1)    Die Vereinbarung von Leistungs- und Lieferterminen bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

(2)    Die Einhaltung der Leistungs- und Lieferpflicht des AN setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des AG (z.B. im Sinne von § 3 Absatz (2)) voraus.

(3)    Leistungs- und Lieferverzug aus höherer Gewalt oder Ereignissen, die dem AN die termingerechte Leistung bzw. Lieferung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen (z.B. schlechte Witterung für Außenaufnahmen, Streiks, behördliche Anordnungen) hat er nicht zu vertreten. Sie berechtigen den AN, die Leistung bzw. Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben, und den AG, entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag zurückzutreten, nachdem er zuvor dem AN erfolglos  eine Nachfrist von 14 Tagen gesetzt hat. Sind vereinbarte Fixtermine aus diesen Gründen nicht einhaltbar und können auch nicht nachgeholt werden (z.B. Veranstaltungstermine), können beide Vertragspartner sofort vom Vertrag zurücktreten.  

(4)    Erfüllungsort ist der Geschäftsitz des AN, Bad Segeberg.

(5)    Der AN liefert soweit möglich online. Ansonsten erfolgt die Lieferung per Post oder per Übergabe an die mit dem Transport beauftragte Person/Firma oder an den AG (bei Selbstabholung).

(6)    Die Gefahr der zufälligen Verschlechterung oder des zufälligen Untergangs geht auf den AG über, sobald die Ware zwecks Versendung die Geschäftsräume des AN verlassen hat oder an die mit dem Transport beauftragte Person oder den AG selbst übergeben worden ist.

 

§ 5 Zahlungsbedingungen, Annahmeverzug

(1)    Die Rechnungsstellung erfolgt mit Lieferung der beauftragten Leistungen. Der AN kann eine angemessene Vorauszahlung verlangen.

(2)    Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, ist die Rechnung innerhalb von 14 Tagen nach Zugang fällig und ohne Abzug zahlbar.

(3)    Der AG ist zur Minderung nur berechtigt, wenn die von ihm geltend gemachten  Mängelansprüche unstrittig oder rechtskräftig festgestellt sind. Dasselbe gilt bei Aufrechnung oder Ausübung des Zurückbehaltungsrechtes, wenn die Gegenansprüche nicht aus demselben Vertragsverhältnis resultieren.

(4)    Nimmt der AG die beauftragte Lieferung/Leistung nicht ab, kann der AN wahlweise auf Abnahme bestehen oder 50 % des Auftragswertes, jedoch mindestens € 100.- als Schadensersatz verlangen. Der Nachweis, dass ein geringerer Schaden entstanden ist, obliegt dem AG.

 

 § 6 Gewährleistung

(1)    Der AG hat die zur Korrektur übermittelten Vor- und Zwischenlieferungen hinsichtlich Bild und Text zu überprüfen. Mit der Freigabeerklärung zur Weiterbearbeitung bzw. Fertigstellung ist die von ihm getroffene Entscheidung für ihn verbindlich. Auch geht die Gefahr etwaiger Mängel auf ihn über. Dies ist nicht der Fall, wenn diese erst in der sich anschließenden Bearbeitung durch den AN entstehen.

(2)    Der AG hat zu prüfen, ob die Leistung/Lieferung vertragsgemäß ist. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 8 Tagen ab Erhalt der Leistung/Lieferung schriftlich anzuzeigen.    

(3)    Die Qualität von Außenaufnahmen ist stark vom Wetter abhängig.

(4)    Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das Gleiche gilt für technisch bedingte Abweichungen des Endproduktes von sonstigen Vorlagen (z.B. von Probedrucks). (Bernd, wie besprochen, bitte klären).

(5)    Werden an der Lieferung/Leistung Veränderungen durch den AG oder auf seine Veranlassung durch Dritte vorgenommen, haftet der AN nicht. Dies gilt nicht, wenn der AG nachweisen kann, dass die Veränderungen für Mängel  oder Schäden nicht ursächlich sind.

(6)    Hat der AN einen Mangel zu vertreten, stehen dem AG die gesetzlichen Mängelrechte zu. Mängel eines Teils der Lieferung berechtigen nicht zur Beanstandung der Gesamtheit, es sei denn, dass eine Teillieferung für den AG ohne Interesse ist.

 

§ 7 Haftung

(1)    Für Personenschäden haftet der AN unbeschränkt. Das gleiche gilt für sonstige Schäden, die dem AG infolge einer vorsätzlich oder grob fahrlässig verübten Pflichtverletzung des AN entstanden sind. Für vertragstypische Schäden, die dem AG durch wesentliche Vertragspflichtverletzung des AN entstanden sind, haftet der AN auch dann, wenn ihm nur leichte Fahrlässigkeit zur Last fällt. Im Übrigen haftet der AN nicht für leichte Fahrlässigkeit. Eine wesentliche Vertragspflicht im vorgenannten Sinne ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags ermöglicht und auf deren Einhaltung der AG regelmäßig vertraut und vertrauen darf.

(2)    Soweit die Haftung des AN nach Absatz (1) ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für seine Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Darüber hinaus gelten  Ausschluss und Beschränkung für Schadensersatzansprüche jeder Art.

 

§ 8 Schutzrechte Dritter

(1)    Der AG sichert zu, dass er berechtigt ist, die beauftragten Leistungen, insbesondere Aufnahmen durch den AN durchführen zu lassen und diesem im Rahmen des Auftrags Daten und Texte zur Verfügung zu stellen. Wenn hierbei Urheberrechte, gewerbliche Schutzrechte oder andere Rechte Dritter bestehen, obliegt dem AG die Einholung der benötigten Rechte und Lizenzen im Sinne des Auftragsziels. Insbesondere hat er das Einverständnis der abgebildeten Personen einzuholen.

(2)    Sofern Dritte gegenüber dem AN Rechtsverletzungen geltend machen, wird er den AG hierüber unverzüglich informieren. Bis zur Klärung der Angelegenheit durch diesen ist der AN berechtigt, die weitere Auftragsausführung auszusetzen. Falls die Angelegenheit nicht geklärt werden kann, kann der AN nach angemessener Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten und Ersatz der bis dahin gemachten Aufwendungen beanspruchen.

(3)    Der AG stellt den AN von jeglicher Haftung frei, wenn die Leistung bzw. Lieferung durch den AN die Rechte Dritter verletzt. Dies gilt nicht, wenn auf Seiten des AN Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

 

§ 9 Urheber- und Nutzungsrechte

(1)    Der AN ist Urheber im Sinne des Urheberrechtes an allen gelieferten Leistungen (Hochbildern, Panoramen, virtuellen Rundgänge) inklusive zugrunde liegender Konzepte. Mit vollständigem Erhalt des vereinbarten Honorars räumt er dem AG ein ausschließliches Nutzungsrecht im Rahmen des jeweiligen Auftrags ein. Ihm selbst bleibt die Nutzung vorbehalten. Der AG kann das Nutzungsrecht auf Dritte übertragen oder Dritten Nutzungsrechte einräumen, sofern der AN schriftlich zugestimmt hat.

(2)    Jede Nutzung einschließlich der Übertragung ist nur gestattet unter der Voraussetzung der lesbaren Anbringung des vom AN vorgegebenen Urhebervermerks (© www.pictorama.de) am oder im Bild.

(3)    Der AG hat für jede Art der Veränderung des vom AN gelieferten Bild- bzw. Datenmaterials (z.B. für Bearbeitung, Komposing, Erstellung eines neuen Werkes im Sinne des Urheberrechtes) die schriftliche Zustimmung des AN einzuholen.  

(4)    Bei jeder unberechtigten, ohne Zustimmung des Auftragnehmers erfolgten Nutzung  sowie bei unterlassenem, unvollständigem, falschem oder falsch platziertem Urhebervermerk behält sich der AN Schadensersatzansprüche vor.

 

§ 10 Sonstiges

(1)    Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

(2)    Die Rechtsunwirksamkeit einer Bestimmung des Vertrags oder dieser AGB berührt die Rechtswirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht. Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzten, die ihr im wirtschaftlichen Ergebnis am nächsten kommt und dem Vertragszweck am besten entspricht.

(3)    Soweit der AG Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Bad Segeberg ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.

 

Bad Segeberg, den 04.08.2009